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   BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73   

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BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73 (https://dejure.org/1973,1126)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1973 - VI C 100.73 (https://dejure.org/1973,1126)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1973 - VI C 100.73 (https://dejure.org/1973,1126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Gewissensentscheidung im Rahmen einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73
    Wenn das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang darauf hinweist, daß es das Ergebnis der Überlegungen des Klägers, die ihn zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen veranlaßt hätten, zu "respektieren" habe, so ist dem nur mit der Einschränkung zuzustimmen, daß das Gericht die Entscheidung des Klägers nicht als "irrig", "falsch" oder "richtig" bewerten darf (vgl. BVerfGE 12, 45 [56]; Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29 = NJW 1970, 1653]).

    Danach muß anhand konkreter Anhaltspunkte zur Überzeugung des Tatrichters nachgewiesen sein, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Antragstellers führen würde, wenn er im Krieg Menschen mit der Waffe töten müßte.

  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 83.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Rüge

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73
    Er hat es aber nicht getan, und dem Gericht steht es nicht zu (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 -).

    Begründung angeschlossen (vgl. u.a. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 -).

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73
    Mit ähnlichen, die Beweisanforderungen gegenüber dem geltenden Recht reduzierenden Erwägungen in einem Urteil desselben Verwaltungsgerichts hat sich bereits der damals für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige VIII. Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - (BVerwGE 41, 53 [55 ff.]) auseinandergesetzt.
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73
    Dies hat der erkennende Senat im Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (MDR 1973, 435) bereits dahin präzisiert, daß bei der Eigentümlichkeit dieser Streitsachen die eigenen Angaben des Kriegsdienstverweigerers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist.
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73
    Danach muß anhand konkreter Anhaltspunkte zur Überzeugung des Tatrichters nachgewiesen sein, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Antragstellers führen würde, wenn er im Krieg Menschen mit der Waffe töten müßte.
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73
    Wenn das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang darauf hinweist, daß es das Ergebnis der Überlegungen des Klägers, die ihn zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen veranlaßt hätten, zu "respektieren" habe, so ist dem nur mit der Einschränkung zuzustimmen, daß das Gericht die Entscheidung des Klägers nicht als "irrig", "falsch" oder "richtig" bewerten darf (vgl. BVerfGE 12, 45 [56]; Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29 = NJW 1970, 1653]).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73
    Danach muß anhand konkreter Anhaltspunkte zur Überzeugung des Tatrichters nachgewiesen sein, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Antragstellers führen würde, wenn er im Krieg Menschen mit der Waffe töten müßte.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73
    Danach muß anhand konkreter Anhaltspunkte zur Überzeugung des Tatrichters nachgewiesen sein, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Antragstellers führen würde, wenn er im Krieg Menschen mit der Waffe töten müßte.
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73
    Eine erneute Parteivernehmung ist auch schon deshalb geboten, weil die Aussagen, die der Kläger bei seiner vom Verwaltungsgericht durch Beweisbeschluß förmlich angeordneten Vernehmung über seine Verweigerungsgründe gemacht hat, und vor allem seine Antworten auf die ihm vom Gericht gestellten Fragen weder in der Sitzungsniederschrift noch im angefochtenen Urteil ihrem Inhalt nach und getrennt von der Würdigung festgehalten worden sind (vgl. dazu u.a. BVerwGE 13, 338).
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 81.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73
    Schwere seelische Schäden können auch in dem engeren, hier zur Erörterung stehenden Zusammenhang viele andere Ursachen ohne zwingenden Bezug zum Gewissen haben (vgl. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, VI C 86.73 und VI C 98.73 -).
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 98.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 92.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 86.73
  • BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79

    Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Antragstellers und seine

    Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß nicht von jedem Kriegsdienstverweigerer eine folgerichtige ("schlüssige") Darlegung seiner Weigerungsgründe erwartet werden kann (vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 1973) - BVerwG 6 C 100.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 53], vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 58] und vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 228.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 81].
  • BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 89.75

    Abweichungsrüge im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Ein, wie die Beschwerde meint, "klares Bekenntnis des Klägers zu einer ethisch motivierten Gewissensentscheidung" allein erlaubt nach geltendem Recht die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht (vgl. Urteil vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 100.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 53]).
  • BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der erkennende Senat hat diese Rechtsprechung anknüpfend an BVerwGE 38, 358 (360) [BVerwG 14.10.1971 - VIII C 116/69] in den Urteilen vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 100.73 - und vom 10. August 1973 - BVerwG VI C 166.73 - fortgeführt.
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 52.73

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß ethische Gründe ebensowenig wie verständesmäßige, gefühlsmäßige oder politische Gründe einen zwingenden Bezug zum Gewissen haben (Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49] und vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 100.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 53]).
  • BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Die vom Verwaltungsgericht festgestellte allgemeine Glaubwürdigkeit des Klägers, die ihm eigene Sensibilität und seine Abscheu vor dem Töten lassen nicht zwingend auf eine innere, den Kläger zutiefst verpflichtende Bindung schließen, gegen die er nicht handeln könnte, ohne seelischen Schaden zu nehmen (Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49] und vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 100.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 53]).
  • BVerwG, 28.09.1973 - VI B 69.73

    Anforderungen an die Durchführung der Kriegsdienstverweigerung

    Diese Rechtsprechung hat der beschließende VI. Senat - anknüpfend an BVerwGE 38, 358 (360 f.) - in den Urteilen vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 100.73 - und vom 10. August 1973 - BVerwG VI C 166.73 - fortgeführt.
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